Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 2 R 65/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 15 BEEG; § 18 BEEG; Art. 6 Abs. 4 GG; § 3 MuSchG; § 35 Abs. 1 S. 3 SGB X; § 45 Abs. 1 SGB X; § 7 Abs. 1 SGB IV; § 7a SGB IV
Sozialversicherungspflicht von Ehegatten; Anforderungen an die Begründung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses; Kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bei Scheingeschäften; Begründung von rechtswirksamen Arbeitsverträgen durch Schwangere
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses; Unvollständig aufgeklärter Sachverhalt; Scheinbeschäftigungsverhältnis; Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses durch Schwangere
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
SGB IV § 7 Abs. 1
Feststellung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses - rechtsportal.de
Sozialversicherungspflicht von Ehegatten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Stade, 05.01.2017 - S 4 R 273/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 2 R 65/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 2 R 65/17
Der Schutz des ungeborenen Lebens, der Schutzauftrag für Ehe und Familie (Art. 6 GG) und die Gleichstellung von Mann und Frau in der Teilhabe am Arbeitsleben (vgl. Art. 3 Abs. 2 GG) verpflichten den Staat und insbesondere den Gesetzgeber, Grundlagen dafür zu schaffen, dass Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit aufeinander abgestimmt werden können und die Wahrnehmung der familiären Erziehungsaufgabe nicht zu beruflichen Nachteilen führt (BVerfG, Urteil vom 28. Mai 1993 - 2 BvF 2/90 -, BVerfGE 88, 203, Rn. 183). - BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 41/15 R
Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen von Arbeitslosengeld II - Nichtangabe von …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 2 R 65/17
Die materielle Beweislast trägt bei Aufhebungsentscheidungen im Ausgangspunkt ohnehin die Behörde (BSG, Urteil vom 15. Juni 2016 - B 4 AS 41/15 R -, SozR 4-4200 § 9 Nr. 14). - BSG, 09.11.2010 - B 2 U 10/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Abfindung - Ermessen - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 2 R 65/17
Deshalb haben die Tatsachengerichte in tatsächlicher Hinsicht zu überprüfen, ob die Behörde die Tatsachen, die sie ihrer Ermessensentscheidung zugrunde gelegt hat, zutreffend und vollständig ermittelt hat (BSG, U.v. 9. November 2010 - B 2 U 10/10 R - Breithaupt 2011, 630).
- BSG, 29.09.1998 - B 1 KR 10/96 R
Anspruch auf Krankengeld - mißglückter Arbeitsversuch - versicherungspflichtige …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 2 R 65/17
Versicherungspflicht tritt ferner nicht ein, wenn ein Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis von vornherein mit der Absicht eingeht, die Tätigkeit unter Berufung auf die ihm bekannte Arbeitsunfähigkeit nicht anzutreten oder alsbald wieder aufzugeben (BSG, Urteil vom 29. September 1998 - B 1 KR 10/96 R -, SozR 3-2500 § 5 Nr. 40). - BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 34/02 R
Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 2 R 65/17
Die Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit Entgeltzahlung und einer nicht versicherungspflichtigen Mitarbeit auf Grund einer familienhaften Zusammengehörigkeit ist nur unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls zu ziehen (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 34/02 R -, juris mwN). - BSG, 18.04.2000 - B 2 U 19/99 R
Ermessensausübung im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 2 R 65/17
Formelhafte Wendungen, etwa dass "keine Besonderheiten gegeben" seien oder "hinsichtlich der Umstände nichts Besonderes ersichtlich" sei, reichen für die vorgeschriebene Begründung von Ermessensentscheidungen nicht aus, weil bei derartigen "Leerformeln" nicht nachgeprüft werden kann, ob die Verwaltung von ihrem Ermessen überhaupt und ggfs. in einer dem Zweck der ihr erteilten Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BSG, U.v. 18. April 2000 - B 2 U 19/99 R - SozR 3-2700 § 76 Nr. 2).